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Lager & Produktion

Lagerfläche berechnen: Regale, Verkehrswege und Umschlagplanung

Für die Lagerflächenberechnung sind drei Flächenarten getrennt zu erfassen: die Stellfläche unter Regalen, Schränken und sonstigen Lagereinrichtungen, die Gangfläche dazwischen und die Umschlagfläche…

Lagerfläche ist mehr als Regalfläche

Für die Lagerflächenberechnung sind drei Flächenarten getrennt zu erfassen: die Stellfläche unter Regalen, Schränken und sonstigen Lagereinrichtungen, die Gangfläche dazwischen und die Umschlagfläche für Be- und Entladen, Bereitstellung und Rangieren. Die Posten hängen zusammen: Ein Regal ohne befahrbaren Gang davor ist nicht nutzbar; eine Umschlagfläche, die als Abstellplatz für Reservematerial dient, fehlt beim Wareneingang. Die Gesamtfläche ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel aller drei Größen.

Die Aufteilung verschiebt sich mit der Bedienart. Bei manueller Ein- und Auslagerung braucht der Mitarbeiter einen Gehweg. Kommen Stapler, Hubwagen oder Regalbediengeräte zum Einsatz, bestimmen Fahrzeugbreite, Hubhöhe und Rangierbewegung den Platzbedarf. Die Abmessungen des Verkehrsweges richten sich nicht nur nach dem Fahrzeug, sondern zusätzlich nach der Breite des bewegten Lagergutes – die VBG-Hinweise zum Lagerraum halten das ausdrücklich fest.

Regalstellfläche und Tragfähigkeit ermitteln

Die Stellfläche einer Regalzeile ist Länge mal Tiefe der Zeile; multipliziert mit der Anzahl der Zeilen ergibt sich die Aufstellfläche. Gezählt wird nur die Grundfläche: Weitere Ebenen vergrößern die Lagerkapazität, nicht die benötigte Bodenfläche. Zuschläge entstehen durch Wandabstände, Regalstirnseiten, Stützenreihen und den Platz zwischen Regalende und nächster Einrichtung.

Ob diese Fläche nutzbar ist, entscheidet die Tragfähigkeit. Nach den VBG-Hinweisen müssen Aufstellungsflächen für Lagereinrichtungen wie Regale, Schränke oder Lagergeräte ausreichend tragfähig sein; dabei ist das Eigengewicht der Lagereinrichtung einschließlich Lagergut zu berücksichtigen. Die zulässige Belastung der tragenden Bauteile je Flächeneinheit ist im Lager deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben, etwa durch ein Schild.

Die Standsicherheit muss in jedem Betriebszustand gegeben sein; neben der zulässigen Nutzlast sind auch die Kräfte beim Ein- und Auslagern einzurechnen. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, sind in besonderer Weise zu sichern. Als standsicher gelten bei ausreichender Tragfähigkeit und lotrechter Aufstellung im Allgemeinen: Regale und Schränke mit entsprechendem Eigengewicht; Schränke mit Ausziehsperren; Schränke mit Flügeltüren, wenn die oberste Ablage nicht mehr als das Vierfache der Schranktiefe über der Standfläche liegt; sowie von Hand be- und entladene Regale und Schränke mit Schiebe- oder Rolltüren, wenn die oberste Ablage nicht mehr als das Fünffache der Regal- oder Schranktiefe hoch liegt.

Daraus ergeben sich Grenzen für die nutzbare Fläche: Höhere Regale, schwerere Lagereinheiten und größere Nutzlasten erfordern regelmäßig zusätzliche Sicherungsmaßnahmen. Lagereinrichtungen, die statisch-konstruktiver Bestandteil eines Gebäudes sind, unterliegen dem jeweiligen Landesbaurecht; eine feste Fußbodenverbindung allein macht die Lagereinrichtung nicht zum Gebäudebestandteil.

Vorgaben zur Tragfähigkeit und Standsicherheit von Lagereinrichtungen

Zulässige Belastung je Flächeneinheit
deutlich sichtbar und dauerhaft angegeben (z. B. Schild)
Standsicherheit: Regale mit Eigengewicht
im Allgemeinen standsicher bei lotrechter Aufstellung
Standsicherheit: Schränke mit Ausziehsperren
standsicher

Verkehrswege: Hauptgänge, Nebengänge, Sicherheitsabstände

Für Verkehrswege im Lager nennen die VBG-Hinweise zum Lagerraum drei Grundwerte: Verkehrswege für Fußgänger zwischen Lagereinrichtungen (Hauptgänge) sind mindestens 1,25 m breit. Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Hand bestimmt sind (Nebengänge), müssen mindestens 0,75 m breit sein; größere Gangbreiten sind empfehlenswert. Verkehrswege für ausschließlich kraftbetriebene oder spurgebundene Fördermittel sind so breit zu bemessen, dass auf beiden Seiten des Fördermittels ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,50 m gewährleistet ist.

Diese Werte sind Untergrenzen für den reinen Durchgang. Die Abmessungen müssen zusätzlich die Breite des Lagergutes berücksichtigen, das ein- oder ausgelagert wird. Bei der Bemessung ist auch der Platzbedarf für Rangiervorgänge einzurechnen. Wer einen Gang nur nach der Fahrzeugbreite auslegt, plant zu knapp, sobald Paletten, Langgut oder Übergrößen über das Fahrzeug hinausragen.

Jeder Zentimeter Gangbreite fehlt der Stellfläche: Wer Hauptgänge verbreitert, verliert Regalzeilen oder muss über die Regalhöhe Kapazität zurückholen.

Mindestbreiten für Verkehrswege im Lager (nach VBG-Hinweisen)

  • Hauptgänge (Fußgänger)1,25 m
  • Nebengänge (Handbedienung)0,75 m
  • Verkehrswege für kraftbetriebene Fördermittel0,50 m

Umschlagplanung in die Flächenberechnung einbeziehen

Umschlagfläche ist alles, was für Be- und Entladen, Bereitstellung und Rangieren beansprucht wird: Stellflächen vor den Toren, Abstellflächen für ankommende und abgehende Paletten, Kommissionierplätze und Wendeflächen für Fördermittel. Entscheidend ist die Umschlagart. Beim Handbetrieb braucht der Mitarbeiter Platz zum Abstellen und Tragen; beim Fördermittelbetrieb kommt der Platzbedarf für Rangiervorgänge hinzu, der – wie die VBG-Hinweise festhalten – bei der Bemessung der Verkehrswege berücksichtigt wird. Ortsfeste Regale, die mit Fördermitteln be- oder entladen werden, sind in besonderer Weise zu sichern; das kann Anfahrschutz oder zusätzliche Abstände erfordern und damit die nutzbare Stellfläche verringern.

Die Umschlagfläche folgt dem Materialfluss, nicht der Regalordnung. Eine Skizze vom Wareneingang über die Einlagerung und Kommissionierung bis zum Versand zeigt, welche Wege mehrfach gefahren werden und wo Waren nur zwischengelagert werden. Für die Dimensionierung sind die Spitzen maßgeblich, nicht der Durchschnitt: Anlieferungsspitzen, gleichzeitige Be- und Entladung mehrerer Fahrzeuge und die Frage, ob an der Stirnseite oder zwischen den Regalzeilen ein- und ausgelagert wird, bestimmen die Größe der Umschlagzone.

Sicherheit und Ordnung als Flächenfaktor

Sicherheit und Ordnung entscheiden mit, wie viel der berechneten Fläche tatsächlich belegt werden kann. Nach dem Praxishandbuch Baustoffindustrie der BG RCI gehören dazu die Trennung von Geh- und Fahrverkehr, die Abgrenzung von Verkehrswegen gegenüber anderen Flächen wie Lagerflächen – etwa durch Kennzeichnung, Abschrankungen oder Nagelreihen – sowie ein übersichtliches Anlegen der Verkehrswege, wofür auch Hilfsmittel wie Panorama- und Kugelspiegel genannt werden. Dauerhafte Gefahr- und Stolperstellen sind gelb-schwarz zu markieren, zeitlich begrenzte Gefahrstellen rot-weiß; Rettungswege und Notausgänge sind zu schaffen und zu kennzeichnen.

Verkehrswege und Fußböden müssen rutschhemmende Beläge haben, dürfen keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen und ausreichend beleuchtet sein; für Rettungswege und für Arbeitsplätze mit besonderen Gefährdungen ist eine Notbeleuchtung vorgesehen. Für die Flächenrechnung heißt das: Rettungswege, markierte Sicherheitsabstände und Flächen für die Beleuchtung sind dauerhaft freizuhalten und stehen als Lagerfläche nicht zur Verfügung. Wer sie dennoch als Abstellfläche einplant, reduziert die reale Kapazität um genau diese Posten.

Wichtige Kriterien für die Sicherheit und Ordnung im Lager

  • Trennung von Geh- und Fahrverkehrerforderlich
  • Abgrenzung von Verkehrswegen durch Kennzeichnung oder Abschrankungerforderlich
  • Rutschhemmende Bodenbeläge in Verkehrs- und Arbeitsbereichenerforderlich
  • Dauerhafte Gefahrstellen gelb-schwarz markierenerforderlich
  • Rettungswege und Notausgänge schaffen und kennzeichnenerforderlich

Vom Rechenweg zur Gesamtfläche

Die Gesamtfläche ist eine Summe aus fünf Posten: Regalstellflächen (Länge mal Tiefe aller Regalzeilen einschließlich Wand- und Stirnabständen), Hauptgänge (mindestens 1,25 m für Fußgänger zwischen Lagereinrichtungen), Nebengänge (mindestens 0,75 m bei reiner Handbedienung; bei kraftbetriebenen oder spurgebundenen Fördermitteln beidseitig je mindestens 0,50 m Sicherheitsabstand, zuzüglich Rangierplatz), Umschlag- und Rangierflächen sowie eine Reserve für Änderungen. Rettungswege und dauerhaft markierte Freiflächen sind ein eigener Posten und werden nicht überbaut.

Geprüft wird das Ergebnis mit einer maßstäblichen Skizze oder einem Flächenraster: Regale und Einrichtungen einzeichnen, Gangbreiten und Sicherheitsabstände eintragen, den Materialfluss darüberlegen und kontrollieren, ob sich Wege kreuzen oder Flächen doppelt verplant sind. Die zulässige Belastung je Flächeneinheit ist im Lager deutlich erkennbar und dauerhaft anzugeben, zum Beispiel durch ein Schild; damit ist bei jeder Umstellung sofort ersichtlich, ob die Aufstellungsfläche für die geplante Nutzlast ausreicht. Die Reserve im Raster hält Fläche für neue Regalzeilen, geänderte Fördermittel oder zusätzliche Kommissionierplätze offen, ohne dass Verkehrswege verengt werden müssen.

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