Werbe-Einrichtungen und Gegenstände an und vor Geschäftslokalen brauchen eine Bewilligung, wenn sie sich auf oder über einer öffentlichen Verkehrsfläche befinden.
Die Gewerbeordnung verlangt für jede Tätigkeit, die ihr unterliegt, eine aufrechte Gewerbeberechtigung. Ob sie nötig ist und welche Zugangsvoraussetzungen gelten, hängt von der Branche ab.