Büro & Praxis

Büroausstattung und Technik: Anforderungen an Strom, Netzwerk und Klima

In Verkaufs- und Ausstellungsstätten mit mehr als 3.000 m² Fläche greifen laut dem Praxisbeispiel für erhöhte Anforderungen mehrere elektrische Anlagen ineinander: die allgemeine Stromversorgung, die…

Strom, Ersatzstrom und Sicherheitsbeleuchtung

In Verkaufs- und Ausstellungsstätten mit mehr als 3.000 m² Fläche greifen laut dem Praxisbeispiel für erhöhte Anforderungen mehrere elektrische Anlagen ineinander: die allgemeine Stromversorgung, die Sicherheits- und Ersatzstromversorgung samt zugehörigen Aggregaten sowie Schaltanlagen mit Nennspannungen über 1 kV. Sicherheitsleuchten sind nicht nur in Fluchtbereichen vorgesehen, sondern auch in Räumen für Sicherheits- und Ersatzstromaggregate, bei den Hauptverteilern der Sicherheits- und Ersatzstromversorgung und der allgemeinen Stromversorgung sowie in Räumen zur Bedienung zentraler brandschutztechnischer Einrichtungen wie Sprinkler- oder Brandmeldezentrale. Wer solche Flächen als Büro-, Ausstellungs- oder Verkaufsbereich plant, muss diese Technikräume beleuchtungstechnisch erfassen, auch wenn sie normalerweise versperrt sind.

Rettungszeichen gehören nahe jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür. Dieses Raster lässt sich auf kleinere Büroflächen übertragen: Zuerst wird erhoben, welche Anlagen im Notfall bedient oder abgeschaltet werden müssen und wo die Ausgänge liegen; danach wird festgelegt, welche Verteiler, Aggregate und Brandschutzeinrichtungen eine eigene Sicherheitsleuchte erhalten. Für Ausschreibung und spätere Überprüfung sind ein Verzeichnis der elektrischen Anlagen samt Standorten, die Zuordnung von Haupt- und Unterverteilern zu den einzelnen Mietflächen sowie ein Wartungsplan für Sicherheitsleuchten, Rettungszeichen und Ersatzstromquelle die praktischen Arbeitsunterlagen. Bei Mieterwechseln machen sie nachvollziehbar, welche Teile der Ausstattung der Vermieter und welche der Mieter instand hält.

Anforderungen an Sicherheitsleuchten in Verkaufs- und Ausstellungsstätten >3.000 m²

  • Mindestbeleuchtungsstärke auf Treppen1 Lux
  • Vertikale Beleuchtungsstärke bei Brandmeldeanlagen5 Lux
  • Einsatzort: Sicherheitsleuchten im Bereich der Aggregat- und VerteilerräumePflicht

Fluchtwege und Beleuchtung im Notfall

Für Treppen gilt im Praxisbeispiel: Sicherheitsleuchten sind so anzuordnen, dass jede Treppenstufe direkt beleuchtet wird; die Mindestbeleuchtungsstärke in diesem Bereich beträgt 1 Lux. Bei Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen liegt die Anforderung höher: Nahe jeder dieser Einrichtungen muss eine Sicherheitsleuchte 5 Lux vertikale Beleuchtungsstärke an den Melde- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie an den Anzeigen der Brandmeldeanlage erreichen. Der Unterschied zwischen 1 und 5 Lux folgt der Tätigkeit: Auf der Treppe geht es um sicheres Gehen, bei der Brandmeldezentrale um das Ablesen von Anzeigen und das Bedienen von Einrichtungen.

Eine Fluchtweg-Szenarien-Umschaltung (FSU) kommt in Gebäuden zum Einsatz, in denen sich Fluchtwege je nach Gebäudenutzung oder Gefahrensituation verändern. Typisch ist das, wenn Flächen zwischen Büro, Ausstellung und Verkauf wechseln, wenn Schiebetüren, Brandschutztüren oder Schleusen je nach Situation freigegeben oder gesperrt werden oder wenn unterschiedliche Nutzungen im selben Gebäude unterschiedliche Fluchtrichtungen erfordern. Bei der Planung ist daher für jede Nutzungsvariante festzuhalten, welcher Weg im Notfall gilt und wie die Rettungszeichen in dieser Variante leuchten. Das Rettungszeichen an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür und die FSU sind damit zwei Seiten derselben Planung: die statische Kennzeichnung der Ausgänge und die dynamische Steuerung der Wege dorthin.

Netzwerk und IT: Hard- und Software, Sicherheit, Daten

Ein Interview zum optimalen Büro auf hellocash.at hält als Kernaussage fest, dass für einen reibungslosen Ablauf im Alltag ein kompetenter Partner sowie gute Hard- und Software wichtig sind. Für die Ausstattung heißt das, den IT-Partner nicht erst bei Störungen zu kontaktieren, sondern vor der Anschaffung: Wer Arbeitsplätze, Netzwerk, Server- oder Cloud-Anbindung und die eingesetzte Software aus einer Hand betreuen lässt, klärt vorab Zuständigkeiten, Ersatzteil- und Reaktionszeiten sowie die Frage, wer Datensicherungen überprüft. Als Entscheidungskriterien dienen die Anzahl der Arbeitsplätze und ihre Anwendungen, die benötigte Bandbreite, die Ausfallsfolgen je Arbeitsplatz und die Frage, welche Systeme ohne Internetverbindung weiterlaufen müssen.

Der Smart-Meter-Bericht 2020 der E-Control weist darauf hin, dass Anforderungen an die IT-Security nicht durch das Maß- und Eichgesetz gefordert werden, sondern darüber hinausgehen können. IT-Sicherheit ist damit nicht mit der Erfüllung gesetzlicher Mindeststandards erledigt, sondern eine eigene Anforderung, die bei der Beschaffung von Geräten, Netzwerkkomponenten und Software mitverhandelt werden muss: etwa Zugriffsrechte, Protokollierung, Verschlüsselung und die Frage, welche Daten das Gerät verlässt. Der Bericht von eu-LISA ergänzt, dass Ausnahmen so selten wie möglich vorkommen sollen und der Schwerpunkt auf Themen liegt, für die zuverlässige Daten vorliegen. Für die Büro-IT bedeutet das, Ausnahmeregelungen bei Zugriffsrechten, Fremdgeräten im Netz und Sonderlösungen schriftlich zu begrenzen und Entscheidungen auf Systeme zu stützen, für die belastbare Zahlen vorliegen – etwa Ausfallzeiten, Störungshäufigkeit oder Supportfälle.

Die typischen Bürotätigkeiten setzen diese Basis voraus. Der Lehrplan für Handelsakademie und Handelsschule nennt als Inhalte unter anderem Informationsbeschaffung im Intranet und Internet sowie das Schreiben und Layouten von Texten und Präsentationsunterlagen mit dem Computer. Arbeitsplätze brauchen daher verlässlichen Zugang zum Intranet und Internet, eine Textverarbeitung mit Layoutfunktion und eine Präsentationsanwendung samt passenden Vorlagen und Schriftarten. Bei der Ausstattung ist zu klären, ob die Anwendungen lokal oder über eine zentrale Plattform laufen, wie Vorlagen und Schriftarten zentral verteilt werden und wie Dokumente abgelegt und wiedergefunden werden – denn ohne diese Ordnung nützt die beste Netzwerkanbindung wenig.

Klima und Lüftung: Luftqualität und Energieeffizienz

Die Studie „Wirksamkeit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit“ vergleicht verschiedene Lüftungsmethoden zur Erhöhung der Luftqualität genau nach diesen drei Kriterien. Dieses Dreieck ist auch für die Büroplanung das brauchbare Bewertungsraster: gefragt ist zuerst, wie wirksam eine Methode die Luftqualität im genutzten Raum tatsächlich verbessert, dann, wie viel Energie sie dafür benötigt, und schließlich, wie sie sich über Lebensdauer, Wartung und eingesetzte Materialien darstellt. Fensterlüftung, mechanische Zu- und Abluft, Filter- und Luftreinigungsgeräte sowie Kombinationen daraus sind daher nicht nach Anschaffungspreis allein zu vergleichen, sondern nach ihrer Wirkung im konkreten Raum, nach dem Strombedarf im Betrieb und nach dem Wartungsaufwand für Filter und Geräte.

Der IEA-HPT-Annex-49-Bericht hält fest, dass beim österreichischen Klima Passivhaus-Premium nur mit äußerst effizienten Geräten und HLK-Technik in Kombination mit einer „perfekten“ Planung erreichbar ist. Höchste Effizienz in der Lüftung ist demnach keine Frage eines einzelnen Geräts, sondern des Zusammenspiels von Gebäudehülle, Gerätetechnik und Regelung – wer sparsam lüften will, muss Wärmerückgewinnung, Luftmengen und Betriebszeiten gemeinsam planen. Für den Büroalltag folgt daraus, Lüftung nicht als Zusatzgerät zu behandeln, sondern die benötigten Luftmengen je Raum, die Belegungszeiten und die Wärmerückgewinnung bereits bei der Ausstattungsplanung festzulegen und den Strombedarf der Lüftung in die Betriebskostenrechnung aufzunehmen.

Energie und Nachhaltigkeit: österreichischer Rahmen

Der Zwölfte Umweltkontrollbericht hält fest, dass Österreich im Jahr 2018 eine Klima- und Energiestrategie vorgelegt hat, um die Klimaziele einzuhalten. Stromversorgung, Lüftung und Geräteausstattung von Büro-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen sind damit nicht nur eine Frage der Betriebskosten, sondern Teil einer Zielvorgabe, die auf Bundesebene beschlossen wurde. Wer Ausstattung einkauft oder saniert, kann diesen Rahmen nutzen, um Entscheidungen zu begründen: Ersatzstrom- und Sicherheitsanlagen sollen zuverlässig sein und dennoch sparsam betrieben werden, Lüftung soll Luftqualität und Energieeffizienz gemeinsam verbessern, und Geräte sollen über ihre Nutzungsdauer möglichst wenig Strom verbrauchen.

Praktisch lässt sich das an drei Hebeln festmachen. Erstens die Stromseite: Nebenverteiler, Beleuchtung und Ersatzstromversorgung so auslegen, dass Lasten getrennt abschaltbar und Verbräuche je Bereich ablesbar sind. Zweitens die Lüftung: Luftmengen an tatsächliche Belegungs- und Nutzungszeiten koppeln statt dauerhaft auf Volllast zu fahren. Drittens die Geräte: Arbeitsplätze, Bildschirme, Drucker und Küchengeräte nach dem Strombedarf im Betrieb vergleichen und die Ausschreibung entsprechend formulieren. Damit stehen Sicherheit, Raumluftqualität und Energieverbrauch nicht in Konkurrenz zueinander, sondern werden mit denselben Planungsunterlagen – Anlagenverzeichnis, Belegungsplan und Verbrauchsauswertung – gesteuert.

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